Voraussetzungen

Nach dem in der Vereinshistorie beschriebenen Zweck richtet sich die Hilfe an unverschuldet in Not geratene zivile und militärische Angehörige aller Dienststellen innerhalb der Graf-Zeppelin-Kaserne.

Grundsätzliche Einordnung

  • Zugehörigkeit zu einer Dienststelle innerhalb der Graf-Zeppelin-Kaserne
  • Eine unverschuldet entstandene Not- oder besondere Härtesituation
  • Individuelle Prüfung des konkreten Unterstützungsbedarfs
Ob und in welchem Umfang Unterstützung gewährt wird, ist von der Prüfung des Einzelfalls abhängig. Ein Rechtsanspruch wird hiermit nicht begründet.