Nach dem in der Vereinshistorie beschriebenen Zweck richtet sich die Hilfe an unverschuldet in Not geratene zivile und militärische Angehörige aller Dienststellen innerhalb der Graf-Zeppelin-Kaserne.
Grundsätzliche Einordnung
- Zugehörigkeit zu einer Dienststelle innerhalb der Graf-Zeppelin-Kaserne
- Eine unverschuldet entstandene Not- oder besondere Härtesituation
- Individuelle Prüfung des konkreten Unterstützungsbedarfs
Ob und in welchem Umfang Unterstützung gewährt wird, ist von der Prüfung des Einzelfalls abhängig. Ein Rechtsanspruch wird hiermit nicht begründet.