Einmalige Geldzuwendung
In besonderen Härtefällen kann der Verein eine einmalige finanzielle Zuwendung bewilligen.
Sachzuwendung
Je nach Bedarf kann die Unterstützung durch eine konkrete Sachleistung erfolgen.
Zinsloses Darlehen
Bei einer zeitlich begrenzten finanziellen Notlage kann der Verein im Einzelfall ein zinsloses Darlehen gewähren.
Die Entscheidung über Art, Höhe und Bedingungen der Unterstützung erfolgt im Rahmen des Satzungszwecks und der internen Beschlusslage.